Freie Anwaltswahl
Keine Einschränkung durch Rechtschutzversicherung
Einige Rechtschutzversicherer schreiben ihre Kunden an und empfehlen ihnen eine bestimmte Anwaltskanzlei, mit der die Versicherung zusammenarbeitet. Häufig glauben die Versicherten, sie seien
verpflichtet, sich an diese Kanzlei zu wenden. Dies ist falsch. Hintergrund der „Empfehlung" ist meist eine Gebührenvereinbarung zwischen Rechtschutzversicherung und empfohlener Anwaltskanzlei. Die
Versicherung zahlt der empfohlenen Anwaltskanzlei meist weniger als die gesetzliche Vergütung. Im Gegenzug versucht die Rechtschutzversicherung möglichst viele ihrer Kunden der Vertragskanzlei
zuzuführen. Gewinner sind beide: Die Versicherung spart viel Geld, die billigere Vertragskanzlei erhält mehr Mandanten. Da kann es durchaus vorkommen, dass die Kunden auf der Strecke bleiben: Die
Versicherung empfiehlt natürlich ihren billigeren Vertragsanwalt. Ob das auch immer der „richtige“ Anwalt für den speziellen Fall ist, bleibt offen. Billiger aber schlechter Rechtsrat kann im
Ergebnis viel Geld kosten. Versicherungsnehmer haben das Recht, ihren Anwalt frei auszuwählen und sollten von diesem Recht auch Gebrauch machen.
Auch das Angebot mancher Rechtsschutzversicherer, zunächst eine anwaltliche Telefonberatung über Versicherungs-Hotlines in Anspruch zu nehmen, dürfte eher der Kostenersparnis der Versicherer dienen als den Rechtssuchenden. Das Fernsehmagazin WISO hat festgestellt, dass die Qualität von Rechtsberatungen am Telefon schlecht ist. Wenn also z.B. ein Todesfall in der Familie eintritt und Rechtsfragen auftreten, sollte man gut überlegen, ob man sich bei der Auswahl des Anwalts seines Vertrauens mit dem Angebot der Versicherung zufrieden gibt oder lieber gleich den kompetenten Anwalt der eigenen Wahl aufsucht. Die Familien-Rechtsschutzversicherung muss immer wenigstens für eine Erstberatung, oftmals sogar für mehrere Beratungsgespräche nach dem Todesfall zahlen.
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