Die Bindungsfalle

 

Ist ein Ehegattentestament widerruflich?

 

Eheleute haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Ein Ehegatte schreibt den Text und unterschreibt ihn, der andere Ehegatte unterschreibt mit. Die bekannteste Form ist das Berliner Testament. Darin setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben.

Im gemeinschaftlichen Testament werden wechselbezügliche Verfügungen getroffen. So setzt der eine Ehegatte den anderen Ehegatten deshalb zum Alleinerben ein, weil auch dieser umgekehrt ihn zum Alleinerben einsetzt. Das nennt man Wechselbezug. Juristen sprechen davon, dass die beiden gegenseitigen Erbeinsetzungen miteinander stehen und fallen sollen. Auch die Erbeinsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben ist wechselbezüglich.

Weil diese Verfügungen miteinander stehen und fallen, hat der Widerruf einer Verfügung die Unwirksamkeit der wechselbezüglichen Verfügung zur Folge. Deshalb muss zu Lebzeiten der beiden Ehegatten der Widerruf einer eigenen Verfügung dem anderen Ehegatten immer zur Kenntnis gebracht werden. Der andere Ehegatte muss wissen, dass seine eigene Verfügung wegen des Wechselbezugs ebenfalls weggefallen ist.

Zu Lebzeiten beider Ehegatten kann jeder Ehegatte seine wechselbezüglichen Verfügungen nur in Form einer gerichtlich oder notariell beurkundeten Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten widerrufen. Der Widerruf muss höchstpersönlich vorgenommen und durch den Gerichtsvollzieher an den anderen Ehegatten zugestellt werden, um den Zugang der Widerrufserklärung nachzuweisen.

Nach dem Tode eines Ehegatten sind wechselbezügliche Verfügungen dagegen nicht mehr widerruflich. Die Schlusserbeneinsetzung der Kinder kann auch dann nicht mehr widerrufen werden, wenn der überlebende Ehegatte sich mit den Kindern entzweit hat. Man spricht deshalb auch von der Bindungsfalle des Berliner Testaments. Der überlebende Ehegatte kann nur dann neu testieren, wenn er das ihm im Ehegattentestament Zugewendete ausschlägt.

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