Vererben will gelernt sein


Eine repräsentative Umfrage des Finanzdienstleisters Clerical Medical unter 999 Männern und Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet hat ergeben, dass die Deutschen in Erbfragen oftmals unzureichend informiert sind. Weniger als ein Drittel lässt sich beraten.

Obwohl professionelle Unterstützung zur Senkung der Steuerlast unerlässlich ist, wenden sich bei der Gestaltung des eigenen Erbes lediglich 17 Prozent der Bevölkerung an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar. Nur ein Zehntel der Deutschen holt sich Rat bei Finanzberatern oder Versicherungsvermittlern.

Die Bereitschaft, Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, ist in Deutschland geografisch unterschiedlich ausgeprägt: Im Westen lassen sich etwa 30 Prozent beraten, während es im Osten nur 20 Prozent sind. Besonders Bewohner reicher Bundesländer wie Baden-Württemberg und Hessen (39-40 %) nutzen Expertenwissen.

Mit Bildungsgrad und Einkommen wächst auch das Interesse an Beratung. Bei Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar informieren sich vor allem Befragte mit Abitur und Hochschulbildung (26 %). Finanziell gut gestellte Haushalte nehmen hingegen zu Fragen des Erbrechts eher die Hilfe eines Finanzberaters oder Versicherungsvermittlers in Anspruch (16 %). Ab einem Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 Euro steigt dieser Anteil auf 20 % an.

„Sind substanzielle Vermögenswerte vorhanden, werden die gesetzlichen Steuerfreibeträge eben schneller überschritten. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Instrumente zur individuellen Senkung der Steuerlast zu nutzen“, kommentiert Hanitz diese Zahlen.

Schon allein die Möglichkeit, Vermögen mit einer Lebensversicherung zu „ummanteln“, könne bewirken, dass bei der Schenkung einer Lebensversicherung der gesetzliche Freibetrag nicht überschritten wird, nennt Hanitz nur ein Beispiel. Vermögen aus Lebensversicherungen sei in diesem Fall derzeit in der Regel nur zu zwei Dritteln der eingezahlten Prämien zu versteuern, Bargeld hingegen zum Nennwert in voller Höhe.

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