Internationales Erbrecht

 

Welches Recht kommt zur Anwendung?

 

In Deutschland werden immer häufiger gemischtnationale Ehen geschlossen. Für diese Ehen gibt es allerdings kein internationales Erbrecht. Vielmehr ist in diesen Fällen, in denen also ein Ehepartner Ausländer ist, immer zu prüfen, ob und inwieweit deutsches Erbrecht oder ausländisches Erbrecht eine Rolle spielt. Hierbei helfen einige zwischenstaatliche und mehrstaatliche Verträge.Das Erbrecht selbst ist hingegen immer nationales Recht.

Soweit vom „Internationalen Erbrecht" die Rede ist, geht es um die Frage, welches Erbrecht, man spricht auch vom Erbstatut, zur Anwendung kommt. Die Frage, die das (deutsche) Internationale Erbrecht löst lautet also lediglich: Gilt deutsches oder ausländisches Erbrecht?

Wenn der Erblasser Ausländer ist, gilt in aller Regel das Erbrecht des Staates, dessen Staatsangehöriger der Ausländer war. Das muss nicht heißen, dass es dann auch tatsächlich zur Anwendung ausländischen Erbrechtes kommt. Vielfach, wie z.B. in Dänemark, wird im internationalen Privatrecht dann auf das Recht des Staates verwiesen, in dem der Erblasser zuletzt gewohnt oder aber in dem er verstorben ist. Auf jeden Fall muss hier fachkundig geprüft werden, welches Recht anzuwenden ist.

Am einfachsten ist es, wenn der Erblasser Deutscher ist. Das deutsche Erbrecht und auch das deutsche internationale Privatrecht gehen von der Auffassung aus, dass es kein besseres Recht als das deutsche Recht gibt. Aus diesem Grunde ist immer dann, wenn eine Deutscher betroffen ist, dessen Heimatrecht anzuwenden.

Es gibt aber auch hier Ausnahmen. So kann ausländisches Erbrecht sogar dann eine Rolle spielen, wenn beide Eheleute ausschließlich deutsche Staatsangehörige sind. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich Vermögen eines der Ehegatten im Ausland befindet und dieser Staat (wie z. B. Frankreich und Spanien) für dort belegenes Vermögen zwingend die Geltung seines Rechts vorschreibt. Die rechtlichen Konsequenzen sind derart weitgehend, dass hier immer eine Beratung durch den juristischen Fachmann erforderlich ist.

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