Geiz kann teuer werden

 

Warum Beratung beim Erben wichtig ist

 

Während nur etwa ein Viertel der Deutschen überhaupt ein Testament oder einen Erbvertrag haben, ergab eine aktuelle Umfrage, dass fast 90 % der Testamente ungültig sind oder den Willen des Testierenden nicht umsetzen. Grund hierfür ist oft der Verzicht auf fachkundige Beratung, etwa um Beratungskosten zu sparen. Dieser Sparwille kann später die Erben teuer zu stehen kommen.

Ein Testament sollte nie ohne fachlichen Rat errichtet werden. Wenn durch die Beratung Fehler aufgedeckt werden, können schlimme Folgen wie etwa jahrelange Rechtsstreitigkeiten, welche die Erben finanziell ruinieren könnten, vermieden werden.

Kinderlose Ehepaare halten ein Testament oft für entbehrlich. Sie übersehen, dass ein Viertel des Erbes an die Verwandten des Erstversterbenden geht. Und wer will schon eine Erbengemeinschaft mit der „bösen“ Schwiegermutter begründen? 

Begriffe wie Vor- und Nacherbe sollten im Testament mit Vorsicht verwendet werden, sonst könnte es passieren, dass die Witwe als Vorerbin das Haus nicht mehr alleine verkaufen kann, wenn die Kinder als Nacherben eingesetzt wurden.

Wer als Erbe die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers nicht genau kennt, sollte immer das Aufgebotsverfahren einleiten. Erbt man nämlich Schulden, könnte man eventuell mit dem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers haften.

Geschiedene sollten prüfen, ob sie das besondere "Geschiedenen-Testament" brauchen. Durch dieses kann verhindert werden, dass der „Expartner" über gemeinsame Kinder an einen Teil des Vermögens als Erbe herankommt.

Sind behinderte oder bedürftige Kinder vorhanden, sollte ein Behinderten- oder Bedürftigentestament in Erwägung gezogen werden. Das Erbe könnte sonst ungewollt beim Staat landen.

Beim Berliner oder Ehegatten-Testament ist zu prüfen, ob der überlebende Ehegatte das Testament auf seinen eigenen  Tod noch  abändern können darf, oder ob es über den Tod des Erstversterbenden hinaus bindend bleiben soll.

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