Die Grundlagen des Erbrechts

 

Erbfolge, Testament, Pflichtteil und Steuern

 

Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Alle beweglichen Gegen-stände und Vermögensrechte des Erblassers werden auf seine Erben vererbt. Hierzu zählen sowohl Ansprüche und werthaltige Rechte als auch Schulden und Verbindlichkeiten. Unterhaltsansprüche und
-verpflichtungen sind nicht vererblich, arbeitsrechtliche Abfindungen ebenfalls nicht. Guthaben auf Bankkonten dagegen werden grundsätzlich vererbt. Ein Erbe kann die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ausschlagen.

Hat der Erblasser keine Bestimmung für seine Vermögensnachfolge getroffen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Jeder Erblasser hat aber die Möglichkeit, seinen Nachlass durch Verfügung von Todes wegen den von ihm gewünschten Personen zukommen zu lassen. Das Testament ist der Normalfall der Verfügung von Todes wegen. Man sollte ein Testament in amtliche Verwahrung geben, damit es im Todesfall auf jeden Fall gefunden wird.

Pflichtteilsberechtigte sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatten und Eltern des Erblasers, die nach der gesetzlichen Erbfolge Erben wären, aber durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Ein Pflichtteilsberechtigter, dem durch Testament ein Teil der Erbschaft, aber weniger als der Wert des Pflichtteils hinterlassen wurde, kann seinen Pflichtteilsrestanspruch bis zum Wert des Pflichtteils geltend machen, ohne das Erbe ausschlagen zu müssen. Eine Pflichtteilsentziehung (untechnisch: Enterbung) ist nur bei schwersten Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser oder dessen Angehörigen möglich.

Entstehungsgrund der Erbschaftssteuer ist der Vermögenserwerb von Todes wegen. Entstehungsgrund der Schenkungssteuer ist eine Schenkung unter Lebenden. Beide Steuerarten werden gleich behandelt. Als Erwerb von Todes wegen gelten steuerlich unter anderem der Erbfall, das Vermächtnis und der Pflichtteil. Als Schenkungen unter Lebenden gelten alle unentgeltlichen Zuwendungen, soweit der Bedachte durch sie bereichert wird.

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