Beschränkung der Erbenhaftung

 

Mit Annahme der Erbschaft verschmelzen der Nachlass und das Eigenvermögen des Erben rechtlich zu einer einheitlichen Vermögensmasse. Der Erbe haftet dann grundsätzlich unbeschränkt für Nachlassverbindlichkeiten.

Soll die Haftung auf den Nachlass beschränkt werden, muss dieser vom Eigenvermögen des Erben abgesondert werden. Hierdurch werden beide Vermögensmassen wieder getrennt. Nachlassgläubiger erhalten damit keinen Zugriff mehr auf das Eigenvermögen des Erben. Dessen Eigengläubiger wiederum werden vom Zugriff auf den Nachlas ausgeschlossen.

Die Nachlassabsonderung erfolgt durch die Anordnung der Nachlassverwaltung durch das Nachlassgericht oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht.

Der Erbe kann den Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung ohne das Vorliegen besonderer Voraussetzungen stellen. Voraussetzung der Antragstellung durch einen Nachlassgläubiger ist, dass die Befriedigung seiner Ansprüche gegen den Nachlass gefährdet erscheint. Mit Anordnung der Nachlassverwaltung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass vom Erben auf den vom Nachlassgericht bestellten Nachlassverwalter über.

Den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens können ebenfalls sowohl die Erben als auch Nachlassgläubiger stellen. Antragsvoraussetzung ist, dass für den Nachlass Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen oder zumindest drohen. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllt werden können. Überschuldung liegt vor, wenn die Nachlassverbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen.

Im Ergebnis der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens werden die Ansprüche der Nachlassgläubiger vollständig oder teilweise aus dem Nachlass befriedigt. Ein etwaiger Überschuss verbleibt den Erben. Nicht befriedigte Ansprüche brauchen die Erben nicht aus ihrem Eigenvermögen bedienen.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Rechtsanwaltskanzlei Kraatz
Bölschestraße 58

12587 Berlin

 

Telefon

+49 30 49905750

 

E-Mail

info@ra-kraatz.de

 

Oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kalender
Atomuhr