Schenken statt vererben

 

Freibeträge mehrmals nutzen

 

Wer frühzeitig seinen Nachlass plant, erspart seinen Angehörigen nicht nur zähe Auseinandersetzungen, sondern auch unnötige Abgaben an das Finanzamt. Das deutsche Steuerrecht bietet ausreichend Möglichkeiten, um Vermögen günstig, wenn nicht sogar zum Nulltarif zu übertragen. Wer geschickt schenkt, kann seinen Lieben Steuervorteile sichern: Jedem Bedachten steht nach jeweils zehn Jahren erneut der gesamte Freibetrag zu (307.000 Euro für den Ehepartner, 205.000 Euro pro Kind nach jedem Elternteil).

Besonderheiten gelten für Immobilien. Diese bewertet der Fiskus im Schnitt nur zu etwa 60 Prozent ihres Marktwertes. Die große Koalition will dies in den kommenden Monaten (angepeilt wird ein Inkrafttreten Anfang 2007) aber ändern. Ein Eigentümerwechsel bei Immobilien soll dann höher besteuert werden. Die vorteilhafte Immobilienbewertung steht auch beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung an (Az.: 1 BvL 10/02).  Die Richter sollen klären, ob es rechtens ist, dass Bargeld und Wertpapiere zu 100 Prozent der Erbschaftsteuer unterliegen, Immobilien dagegen zum reduzierten Steuerwert. Eine Entscheidung soll 2006 fallen.

Zusätzliche Steuervorteile können Wohlhabende mit Immobilienvermögen ab einer Million Euro nutzen, indem sie eine Familiengesellschaft gründen. So günstig lässt sich Vermögen vermutlich nicht mehr lange übertragen.

Ein besonders interessantes Geschenkobjekt können Mietimmobilien sein: Der Schenkende kann das Eigentum weitergeben und trotzdem weiterhin die Miete kassieren, wenn er sich den Nießbrauch (= Nutzungsrecht = Nutznießung) im Übergabevertrag vorbehält.

Ebenso kann es sinnvoll sein, sich vom Eigenheim zu trennen. Hierbei wird man sich allerdings ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten. Im bereits übertragenen Eigenheim kann man dann weiter wie ein Eigentümer wohnen. Die Beschenkten haben dies bei richtiger Vertragsgestaltung hinzunehmen.

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