Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Wie Sie aus der Schuldenfalle kommen
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht es Betroffenen, aus ihrer finanziellen Notlage herauszukommen. Die Ursachen für die private Insolvenz können vielfältig sein. Eine gescheiterte Selbstständigkeit oder der Verlust des Arbeitsplatzes bei bestehenden Krediten führen häufig zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Um alte Kredite bedienen zu können und irgendwie über die Runden zu kommen, werden neue Kredite aufgenommen. Dabei laufen die Kreditzinsen immer weiter. Schnell hat man den Überblick verloren. Um Pfändungen zu vermeiden, zahlen viele Schuldner mehr an ihre Gläubiger, als sie müssen. Sie wissen oft nicht, dass sie den pfändungsfreien Teil ihres Einkommens behalten dürfen.
In dieser ausweglos erscheinenden Situation sollten Schuldner das Insolvenzverfahren nutzen und einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen. Viele Schuldner scheuen diesen Schritt, weil sie denken, dass es ihnen danach noch schlechter ginge. Doch da irren sie. Den allermeisten Betroffenen geht es nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besser als vorher. Während der Dauer von 7 Jahren verbleibt ihnen der pfändungsfreie Teil ihres Einkommens, den pfändbaren Teil treten sie an den Treuhänder ab. Pfändbares Vermögen, welches zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vorhanden ist, muss abgegeben werden.
Ansonsten haben die Schuldner Ruhe vor ihren Gläubigern. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind während der Dauer des Verfahrens unzulässig. Zwar gibt es bestimmte Pflichten, etwa die, jede Arbeit anzunehmen, um ein möglichst hohes Einkommen für die Gläubiger zu erzielen. Dies liegt jedoch auch im Interesse der Schuldner, da nicht der gesamte Mehrverdienst an die Gläubiger geht, sondern sie selbst auch einen Teil davon behalten können.
Am Ende der sich dem Insolvenzverfahren anschließenden Wohlverhaltensphase steht die Restschuldbefreiung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob und in welcher Höhe die Gläubiger Zahlungen erhalten haben.
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Rechtsanwaltskanzlei Kraatz
Bölschestraße 58
12587 Berlin
Telefon
+49 30 49905750
info@ra-kraatz.de
Oder nutzen Sie mein Kontaktformular.