Wirksam vorsorgen – richtig vererben
Die Nachkriegsgeneration vererbt in den nächsten Jahren die unvorstellbare Geldsumme von über einer Billion Euro. Für den Fall, dass der Erblasser zu Lebzeiten nicht bestimmt hat, wem sein Vermögen zufallen soll, hat der Staat Regeln aufgestellt. Viele denken, diese sogenannte gesetzliche Erfolge werde schon ihrem tatsächlichen Willen entsprechen. Oft ist jedoch genau das Gegenteil der Fall. Es kommt zu Vermögensverlusten, der überlebende Ehegatte oder die Kinder bleiben ungesichert oder sie müssen langwierig um das Erbe streiten. Hinterbliebene nicht ehelicher Lebensgemeinschaften können gänzlich leer ausgehen.
Um dies zu verhindern, sollte rechtzeitig vorgesorgt werden, wie dies in anderen Lebensbereichen selbstverständlich ist. Die Vorsorge für den tatsächlichen Ernstfall dagegen verdrängen die meisten. Dabei kommt es nicht auf das Alter an. Nur jeder vierte Bundesbürger erreicht das seiner Lebenserwartung entsprechende Alter. Insbesondere bei plötzlichem Ableben fehlt dann meist jegliche erbrechtliche Vorsorge. Gerade einmal 23 % der Deutschen erstellen überhaupt ein Testament oder schließen einen Erbvertrag.
Von den Testamenten sind nur etwa 25 % einigermaßen aktuell und inhaltlich richtig. Die meisten sind aufgrund von Formfehlern nichtig. Damit ein Testament wirksam ist, muss es entweder vollständig handschriftlich abgefasst und unterschrieben oder notariell beglaubigt werden.
Besonders unerfreulich ist, dass häufig der Fiskus Nutznießer einer
Erbschaft ist. Professionelle Beratung kann helfen, die von den Erben zu zahlende Erbschaftssteuer zu reduzieren. So kann
z. B. alle zehn Jahre Vermögen in Höhe des bei einer Erbschaft geltenden Freibetrages verschenkt werden, ohne dass hierfür Steuern anfallen.
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